Die Bewilligung und die Löschung einer Anmerkung im Grundbuch erfordert bloß beweiswirkende Urkunden, die Anforderungen an einen Nachweis der Voraussetzungen sind also herabgesetzt.
5 Ob 103/22s
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Die Bewilligung und die Löschung einer Anmerkung im Grundbuch erfordert bloß beweiswirkende Urkunden, die Anforderungen an einen Nachweis der Voraussetzungen sind also herabgesetzt.
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