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Bloße Vorlage eines neuen Nutzwertgutachtens ist nicht ausreichend

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2022/32immolex 2022, 76 - 77 Heft 2 v. 8.2.2022

Die Änderung der Miteigentumsanteile durch bloße Berichtigung nach § 10 Abs 3 WEG 2002 setzt nach Wortlaut, Systematik und Zweck dieser Bestimmung eine vorangegangene gerichtliche oder einvernehmliche Neufestsetzung der Nutzwerte voraus. Dies ist vom ASt auch zu behaupten oder urkundlich nachzuweisen.

5 Ob 234/20b

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