Der Beitrag befasst sich mit einer möglichen vertraglichen Haftung eines WE-Verwalters gegenüber den einzelnen WEern vor dem Hintergrund des Verwaltungsvertrags als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Schlagwörter:
Eigentümergemeinschaft; Verwalterpflichten; Verwaltungsvertrag; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.