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Gültigkeitserfordernisse für Bestandverträge über Kirchenvermögen

MietrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2021/179immolex 2021, 381 - 382 Heft 11 v. 10.11.2021

Bestandverträge über Kirchenvermögen sind nur gültig, wenn dabei den Vorschriften des kanonischen Rechts entsprochen wurde. Erforderlich ist somit, dass der Vertrag schriftlich abgeschlossen und vom Ordinarius schriftlich genehmigt wurde. Bestandverträge, bei welchen dies nicht eingehalten wurde, sind ohne Rücksicht auf die Gutgläubigkeit des Vertragspartners nichtig.

5 Ob 178/20t

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