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Bindungswirkung einer Entscheidung über eine Mietzinserhöhung

MietrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2021/156immolex 2021, 329 - 330 Heft 10 v. 7.10.2021

Durch eine rechtskräftige Entscheidung auf Erhöhung der Hauptmietzinse nach §§ 18 ff MRG wird rechtsgestaltend in Mietzinsvereinbarungen eingegriffen; eine solche Entscheidung ist auch gegenüber künftigen Mietern und Vermietern bindend. Spätere Änderungen des Bestandobjekts - hier ein Zubau von 12,6 m2 zu einem zum Zeitpunkt der Schlichtungsstellenentscheidung noch 62 m2 großen Objekt - führen aber dazu, dass die Schlichtungsstellenentscheidung für dieses Objekt wirkungslos wird.

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