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Mahnung vor der Kündigung wegen Mietzinsrückstands

MietrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2021/134immolex 2021, 287 - 289 Heft 9 v. 3.9.2021

In der Mahnung muss zwar der Zinsrückstand ausreichend bestimmt genannt werden, es schadet aber nicht, wenn der Vermieter nur einen Teil des tatsächlichen Mietzinsrückstands einmahnt.

4 Ob 75/21i

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