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Die schlüssige Antragstellung

VerfahrensrechtBeitragAufsatzEike Lindingerimmolex 2021/10immolex 2021, 24 - 26 Heft 1 v. 12.1.2021

Die Vorschaltung der Schlichtungsstelle vor Befassung der Gerichte in außerstreitigen Mietrechtssachen gem § 39 MRG bildet eine zwingende Verfahrensvoraussetzung für das gerichtliche Verfahren bei sonstiger Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs. (FN ) Dem konkreten Wortlaut des verfahrenseinleitenden Antrags kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

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