Digital steuerbare Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände (Smart Home und IoT) könnten die Durchsetzung von Mietverträgen erleichtern. Kombiniert mit als Blockchain ausgestalteten sog Smart Contracts könnte die Beendigung von Mietverhältnissen bspw im Fall von Mietzinsrückständen auch ohne Einschaltung von Gerichten exekutiert und der Mietgegenstand gesperrt werden. Es fragt sich, ob eine solche digitale Durchsetzung im Lichte des Besitzschutzes zulässig ist.