Ein Treuhänder, der das BTVG (FN 1) schlicht ignoriert, kann dadurch "seinen" Bauträger vor dem Anspruch des Erwerbers auf "Strafzinsen" bewahren. Dies klingt in der Tat merkwürdig, ist aber das Ergebnis der E 8 Ob 121/18d.
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Ein Treuhänder, der das BTVG (FN 1) schlicht ignoriert, kann dadurch "seinen" Bauträger vor dem Anspruch des Erwerbers auf "Strafzinsen" bewahren. Dies klingt in der Tat merkwürdig, ist aber das Ergebnis der E 8 Ob 121/18d.
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