Besonderheiten einer Eigentümergemeinschaft
Die EigG gilt hinsichtlich der Erhaltung und der Verwaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft als eigenständiger Unternehmer für umsatzsteuerliche Zwecke.
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Die EigG gilt hinsichtlich der Erhaltung und der Verwaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft als eigenständiger Unternehmer für umsatzsteuerliche Zwecke.
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