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Durchsetzung individueller Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche an allgemeinen Teilen

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/60immolex 2019, 215 - 217 Heft 6 v. 6.6.2019

Dem Erwerber eines WE-Objekts steht die Sachlegitimation zur Geltendmachung der Rechte aus seinem individuellen Vertrag mit dem Bauträger auch dann (allein) zu, wenn die Mängel nicht (nur) sein eigenes WE-Objekt, sondern auch allgemeine Teile des Hauses betreffen. Soweit das Vorgehen des einzelnen Eigentümers Gemeinschaftsinteressen beeinträchtigen könnte, ist allerdings ein Beschluss der Mehrheit der Gemeinschaftsmitglieder oder eine diesen Mehrheitsbeschluss substituierende Entscheidung des Außerstreitrichters erforderlich.

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