Das Ziel, dadurch ein Beweismittel in einem Zivilprozess zu erlangen, kann eine private Videoüberwachung nicht rechtfertigen.
6 Ob 16/18y
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Das Ziel, dadurch ein Beweismittel in einem Zivilprozess zu erlangen, kann eine private Videoüberwachung nicht rechtfertigen.
6 Ob 16/18y
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