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Zur konkludenten Umwidmung in Allgemeinflächen

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/47immolex 2019, 167 - 168 Heft 5 v. 2.5.2019

Die Widmung ist ausschlaggebend dafür, was zu einem bestimmten WE-Objekt gehört und vom jeweiligen WEer ausschließlich genützt werden darf; konkludente Widmungsänderungen sind zulässig.

5 Ob 219/18v

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