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Anwendung der Steuerbefreiung auf Grundstückstausch, auch wenn kein formelles Umlegungsverfahren erfolgte

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungN. N.immolex 2019/107immolex 2019, 369 - 371 Heft 11 v. 5.11.2019

Wie aus dem Wort "insbesondere" in § 30 Abs 2 Z 4 EStG 1988 abzuleiten ist, ist nach den Intentionen des Gesetzgebers für die Anwendung dieser Befreiungsbestimmung ein förmliches Umlegungsverfahren nicht mehr unabdingbare Voraussetzung. Es schadet somit der Anwendung der Befreiungsbestimmung nicht, wenn die Liegenschaften betreffende Tauschvorgänge zwar nicht im Rahmen eines formellen Umlegungsverfahrens erfolgten, jedoch die Umgestaltung auf Grund behördlicher Initiative und Pläne angestoßen wurde. Der vorliegende Tauschvorgang ist damit keiner Besteuerung zu unterziehen.

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