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Zu den Inhalts- und Formerfordernissen der Willenserklärung nach § 16 BTVG

ZivilrechtAufsatzMag. Georg Männlimmolex 2017, 308 - 311 Heft 11 v. 9.12.2017

Normen: § 16 BTVG; § 150 IO; § 914 ABGB; § 863 ABGB; § 915 ABGB; § 2 Abs 3 BTVG; § 886 ABGB

Schlagwörter:

Bauträger; Konkursverfahren; Gewährleistungsansprüche; Erwerber; Gestaltungsrecht; Willenserklärung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Gläubigerminderheit; Auslegungsregeln; Abtretungserklärungen; Schadenersatzansprüche

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