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Haftung nach § 14 Abs 1 lit a BAO - zu prüfen ist, ob Wirtschaftsgüter (hier: Liegenschaftsanteile) übereignet werden, die die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden

RechtsprechungSteuerrechtMag. Hans Minarikimmolex 2017/48immolex 2017, 130 - 131 Heft 4 v. 6.5.2017

Entscheidung: VwGH 22.11.2016, Ra 2016/16/0093

Normen: § 14 BAO; § 14 Abs 1 lit a BAO

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