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Aufschließungsbeiträge - Der Umsatzsteuer unterliegen nur Vorauszahlungen, bei denen ihr Zusammenhang mit der späteren Ausführung des Umsatzes besteht

SteuerrechtJudikaturMag. Karin Fuhrmannimmolex 2014/20immolex 2014, 62 - 63 Heft 2 v. 1.2.2014

VwGH 23.5.2013, 2010/15/0058; VwGH 24.4.2013, 2012/17/0044; EuGH 19.12.2012, C-549/11; VwGH 26.6.1987, 82/17/0138

Schlagwörter:

Umsatzsteuer; Kanalanschluss; Wasserversorgung; Aufschließungsbeitrag; Gegenleistung; unbebautes Grundstück; Entstehen der Steuerschuld; Ist-Besteuerung; Vorauszahlung; Rs Orfey Balgaria;

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