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Aktivlegitimation für Anträge auf Legung der Hauptmietzinsabrechnung

Miet- und WohnrechtJudikaturMag. Dr. Alexander Klein, LL.M., RA (Anmerkung)immolex 2012/77immolex 2012, 247 - 248 Heft 9 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Gegenständlicher Entscheidung wohnt die Frage inne, ob ein ehemaliger Mieter einen Anspruch auf Legung der Hauptmietzinsabrechnung aktiv geltend machen kann, wenn er im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung kein Hauptmieter mehr ist.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 3 MRG

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