Zusammenfassung: Gegenständlich war zu klären, ob für die Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen eine GmbH als Wohnungseigentümerin auf Zahlung der Wohnbeiträge ein Handelsgericht anzurufen ist.
Rechtsgrundlagen: § 51 Abs1 Z 1 JN
Zusammenfassung: Gegenständlich war zu klären, ob für die Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen eine GmbH als Wohnungseigentümerin auf Zahlung der Wohnbeiträge ein Handelsgericht anzurufen ist.
Rechtsgrundlagen: § 51 Abs1 Z 1 JN