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Abtretung von Unterlassungsansprüchen - keine Mehrheit oder Einstimmigkeit erforderlich

WohnungseigentumsrechtJudikaturAnmerkung von Dr. Christian Prader, RAimmolex 2012/26immolex 2012, 83 - 85 Heft 3 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Aufgrund einer erhobenen Servitutenklage geht die erkennende Instanz der Frage nach, ob eine Verwaltungs- oder eine Verfügungshandlung durch diese bewirkt wurde. Ist diese Klage auch ohne Beschluss an die Eigentümergemeinschaft abtretbar?

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 2 WEG; § 20 WEG; § 29 WEG

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