Zusammenfassung: Aufgrund einer erhobenen Servitutenklage geht die erkennende Instanz der Frage nach, ob eine Verwaltungs- oder eine Verfügungshandlung durch diese bewirkt wurde. Ist diese Klage auch ohne Beschluss an die Eigentümergemeinschaft abtretbar?
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 2 WEG; § 20 WEG; § 29 WEG