Zusammenfassung: Der VwGH widmet sich im Rahmen seiner Entscheidung der Frage, ob die durch einen Fremdwährungskredit fremdfinanzierte Eigentumswohnung aufgrund einer Prognoseberechnung vom Anwendungsbereich der Liebhabereiverordnung erfasst wird. Wen trifft dabei die Beweispflicht?
Rechtsgrundlagen: § 1 LVO; § 2 LVO; § 6 LVO