Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung klärt die Frage, ob es im Lichte des § 31 Abs1 GBG ausreicht, wenn eine Aufsandungserklärung notariell beglaubigt von den Parteien unterfertigt worden ist.
Rechtsgrundlagen: § 31 GBG; § 32 GBG
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung klärt die Frage, ob es im Lichte des § 31 Abs1 GBG ausreicht, wenn eine Aufsandungserklärung notariell beglaubigt von den Parteien unterfertigt worden ist.
Rechtsgrundlagen: § 31 GBG; § 32 GBG