Zusammenfassung: Vorliegend geht der OGH der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen eine im Wohnungseigentum stehende Garage unter Schaffung von 70 Stellplätzen aufzuteilen ist. Begründet die bloße Wertsteigerung bereits berechtigtes Interesse und ist ein einzelner Eigentümerpartner einspruchsberechtigt?
Rechtsgrundlagen: § 13 WEG; § 16 WEG; § 28 WEG