Zusammenfassung: Gegenständlich spricht der OGH deutlich aus, dass den Vermieter nicht nur die Pflicht zu Erhaltungsarbeiten, sondern auch in Bezug auf die entsprechenden Vor- und Nacharbeiten trifft.
Rechtsgrundlagen: § 3 MRG; § 4 MRG; § 6 MRG
Zusammenfassung: Gegenständlich spricht der OGH deutlich aus, dass den Vermieter nicht nur die Pflicht zu Erhaltungsarbeiten, sondern auch in Bezug auf die entsprechenden Vor- und Nacharbeiten trifft.
Rechtsgrundlagen: § 3 MRG; § 4 MRG; § 6 MRG