Zusammenfassung: In Hinblick auf die Führung eines Gewerbebetriebes ohne gewerberechtliche Genehmigung thematisiert der OGH den Anwendungsbereich des MRG in Hinblick auf die Frage, ob ein Bestandverhältnis vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 Z 1 MRG