Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der steuerlichen Behandlung der Errichtung eines Bürogebäudes als Superädifikat, der Einräumung eines Wohnrechts sowie der Übernahme der Betriebskosten als Gegenleistung für die Grundstücksverpachtung unter Ehegatten zu.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG; § 7 EStG; § 12 Abs 1 UStG