Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig klar, dass die finanzielle Unterstützung der Eltern dem Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe zugunsten eines Grundwehrdieners nicht entgegensteht. Wie ist dieser Sachverhalt aber zu beurteilen, wenn bloß ein mündlicher Mietvertrag vorliegt?
Rechtsgrundlagen: § 20 WehrG; § 31 HGG