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Beginn der Rekursfrist für einen Einschreiter, dem die angefochtene Entscheidung nicht zuzustellen war

GrundbuchsrechtJudikaturimmolex 2011/13immolex 2011, 27 - 28 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: In angesprochener Rechtssache hatte sich der OGH der Frage zuzuwenden, welche Rekursfrist ein Rekurswerber gegen sich wirken lassen muss, dem eine Entscheidung in Ermangelung einer gesetzlichen Regelung nicht zuzustellen war. Beginnt die Frist erst mit der tatsächlichen Zustellung zu laufen?

Rechtsgrundlagen: § 123 GBG

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