Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet die Frage einer Antwort zu, ob auch durch einen Erbschaftskauf einer entsprechend vorbelasteten Liegenschaft der Vorkaufsfall ausgelöst wird. Liegt ein Umgehungsgeschäft vor?
Rechtsgrundlagen: § 916 ABGB; § 1078 ABGB