Zusammenfassung: Der VwGH hatte die umsatzsteuerrechtliche Relevanz des Vorsteuerausschlusses betreffend privat genutzter Teile gemischt genutzter Gebäude zu beurteilen. Ist ein Vorsteuerabzug auch für den privat genutzten Teil denkbar? Woraus ergibt sich die Aufteilung des Gebäudes?
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 UStG 1994; § 20 Abs 1 EStG 1988