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Anbringen eines Taubennetzes - Betriebskosten?

Miet- und WohnrechtJudikaturMMag. Alexander Edelhauser, LL.M. RAimmolex 2010/32immolex 2010, 113 - 114 Heft 4 v. 1.4.2010

Zusammenfassung: In vorliegendem Fall hatte der OGH die vermeintliche Subsumtion der Installierung eines Taubennetzes unter den Betriebskostenbegriff zu behandeln. Liegt etwa ein Fall unmittelbarer Schädlingsbekämpfung vor? Wie ist die Entfernung eines abgestorbenen Baumes und die folgende Ersatzbepflanzung zu sehen?

Rechtsgrundlagen: § 21 MRG

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