§ 7 ARG; § 13a ARG; § 406 ZPO
In angesprochener Entscheidung war die Zulässigkeit einer vereinbarten Betriebspflicht für den 8.12., wenn dieser nicht auf einen Sonntag fällt, zu klären. Ist in diesem Zusammenhang eine Verurteilung zu einer Leistung zulässig?