§ 34 WEG
Vorliegendes Erkenntnis hatte sich eingehend mit Fragen der Überprüfung der Jahresabrechnung zu befassen. Dabei waren vor allem das Thema der Darlehensverrechnung aber auch die Zusammenfassung einzelner Abrechnungen für konkrete Wohnungseigentümer zu behandeln. Wie verhält es sich mit verrechneten aber nicht erbrachten Leistungen?