§ 879 Abs 3 ABGB; § 1109 ABGB; § 9 KSchG; § 3 MRG; § 16 MRG; § 49f MRG
Vorliegendes Erkenntnis hatte sich mit der Endausmalverpflichtung des Mieters im Anwendungsbereich des MRG zu befassen. Sind entsprechende Klauseln in Bestandverträgen nichtig? Wie verhält es sich beim Nichtausmalen mit der Rückforderung der Kautionssumme?