Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich eingehend der Instandhaltungspflicht des Eigentümers iZm einem Wohnungsgebrauchsrecht zu Versorgungszwecken. Dabei äußert sich der OGH dahingehend, dass es dabei nicht alleine auf die Zumutbarkeit sondern auch auf den Versorgungszweck ankommt.
Rechtsgrundlagen: § 508 ABGB; § 521 ABGB