Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte das erkennende Gericht Fragen iZm der Überprüfung des Beweisbeschlusses im Rechtsmittelverfahren zu klären. Dabei waren sowohl der Umfang als auch die vermeintlich zwingende Bestellung eines Sachverständigen beherrschendes Element der Entscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 2 Z 3 WGG