Zusammenfassung: In vorliegender Sache war zu klären, ob aufgrund ungültiger Time-Sharing-Verträge ein entstehender Nichterfüllungsschaden als sonstige Leistung zu qualifizieren und somit umsatzsteuerlich relevant ist.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 1 UStG; § 19 Abs 2 Z 1 UStG; § 921 ABGB