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Doppelte Haushaltsführung abziehbar sind Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort

SteuerrechtJudikaturimmolex 2010/126immolex 2010, 327 - 328 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, inwiefern unvermeidbare Mehraufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort abziehbar und somit einkommenssteuerrechtlich relevant sind.

Rechtsgrundlagen: § 20 EStG

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