Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob der rückforderbare Finanzierungsbeitrag im Konkurs einer Wohnbaugenossenschaft schon vor Auflösung des Bestandvertrages eine bedingte Konkursforderung schafft.
Rechtsgrundlagen: § 14 WGG; § 17 WGG; § 16 KO; § 51 KO