§ 1 NÖ KanalG 1977; § 2 NÖ KanalG 1977; § 9 NÖ KanalG 1977; § 62 Abs 2 NÖ BauO
Das Gericht hatte sich in dieser Entscheidung mit der Problematik zu befassen, ob bei einer Bauführung auf Grundstücken, die durch Abteilung einer Liegenschaft entstehen, trotz einer bereits erfolgten Bezahlung der Kanaleinmündungsgebühr für die gesamte Liegenschaft, noch einmal für die nun getrennten Liegenschaften eine Verpflichtung zur Zahlung der Kanaleinmündungsabgaben entsteht.