§ 971 ABGB
Im gegenständlichen Fall bestand zwischen dem Erblasser und dem Beklagten ein " Mietvertrag" es war jedoch vereinbart, dass ein Mietzins nicht zu entrichten wäre. Der Erbe begehrte Räumung. Der OGH hatte eine Qualifizierung des " Vertrags" vorzunehmen. Handelte es sich um einen Leihvertrag?