§ 1 Abs 1 GrEStG; § 5 Abs 1 GrEStG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Baukosten in die "Gegenleistung" als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind. Mit Anmerkungen von Walter Stingl.