Zusammenfassung: Der Vwgh betont, dass die stillen Reserven im gesamten Wirtschaftsgut (dem Grund- und Gebäudewert des Hauptwohnsitzes) von der Hauptwohnsitzbefreiung des § 24 Abs 6 ESTG umfasst sind.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 6 EStG 1988
Zusammenfassung: Der Vwgh betont, dass die stillen Reserven im gesamten Wirtschaftsgut (dem Grund- und Gebäudewert des Hauptwohnsitzes) von der Hauptwohnsitzbefreiung des § 24 Abs 6 ESTG umfasst sind.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 6 EStG 1988