§ 269 ZPO; § 567 ZPO
Die Erlassung eines Übernahmsauftrags anch § 567 Abs 1 ZPO ist an die Voraussetzung eines bestehenden rechtsgültigen Bestandsvertrags geknüpft.
OGH 23.01.2007, 1 Ob 127/06t
§ 269 ZPO; § 567 ZPO
Die Erlassung eines Übernahmsauftrags anch § 567 Abs 1 ZPO ist an die Voraussetzung eines bestehenden rechtsgültigen Bestandsvertrags geknüpft.
OGH 23.01.2007, 1 Ob 127/06t