§ 16 Abs 1 MRG
Der OGH prüft die Rügeobliegenheit des Geschäftsraummieters bei vereinbarter Umsatzmiete und erläutert nach einer Auslegung des Unternehmerbegriffs, dass die Rügeobliegenheit bei Gründungsgeschäften natürlicher Personen nicht besteht.
§ 16 Abs 1 MRG
Der OGH prüft die Rügeobliegenheit des Geschäftsraummieters bei vereinbarter Umsatzmiete und erläutert nach einer Auslegung des Unternehmerbegriffs, dass die Rügeobliegenheit bei Gründungsgeschäften natürlicher Personen nicht besteht.