§ 33 Abs 2 MRG; § 1096 ABGB
Eine Fehlbeurteilung der Rechts- und Beweislage ist nur als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren.
OGH 21.12.2006, 2 Ob 149/06k
§ 33 Abs 2 MRG; § 1096 ABGB
Eine Fehlbeurteilung der Rechts- und Beweislage ist nur als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren.
OGH 21.12.2006, 2 Ob 149/06k