§ 481 ABGB
Sofern der Grundstückskäufer wusste oder erkennen konnte, dass das Grundstück eine (wenn auch nicht verbücherte) Servitutsbelastung aufweist, kommt ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb des Grundstücks nicht mehr in Betracht.
OGH 16.05.2006, 1 Ob 50/06v