§ 12a Abs 3 MRG
Die Übertragung von Anteilen zwischen konzernverbundenen Unternehmen begründet keinen Machtwechsel, wenn sich die Einflussverhältnisse auf oberster Entscheidungsebene nicht ändern.
OGH 24.05.2006, 6 Ob 88/06v
§ 12a Abs 3 MRG
Die Übertragung von Anteilen zwischen konzernverbundenen Unternehmen begründet keinen Machtwechsel, wenn sich die Einflussverhältnisse auf oberster Entscheidungsebene nicht ändern.
OGH 24.05.2006, 6 Ob 88/06v