§ 33 Abs 2 MRG; § 1118 Fall 2 ABGB; § 33 Abs 3 MRG
Der OGH nimmt zur Beurteilung der Strittigkeit eines Mietzinsrückstands Stellung und erläutert, dass die kumulative Geltendmachung eines Mietzins- und eines Räumungsbegehrens auch im Fall der Außerstreitstellung des Mietzinsrückstands die zwingende Erlassung eines Teilurteils erfordert.