§ 1299 ABGB; § 1332 ABGB
Die Entscheidung handelt von der Schadenersatzpflicht eines Maklers, der für einen für seine Auftraggeberin nachteiligen Mietvertrag verantwortlich ist. Im zugrundeliegenden Sachverhalt hatte die Auftraggeberin, eine Hauseigentümerin, einen Vertrag akzeptiert, ohne ihn zu kontrollieren, weil ihr Makler ihr versichert hatte, dass er üblich sei.